TÜV- und Abgasuntersuchung

Abgasuntersuchung KFZ

Eine Hauptuntersuchung kann ausschließlich von amtlich anerkannten Sachverständigem, Prüfern oder Prüfingenieuren vorgenommen werden. Die sogenannte TÜV-Untersuchung kann direkt bei speziellen Dienstleistern, wie TÜV-Nord, TÜV-Süd oder Dekra erledigt werden, oder auch in den meisten Werkstätten, die sich direkt bei den Kunden um die Ecke befinden.


An bestimmten Tagen in der Woche erhalten diese Besuch von den Sachverständigen. Die Prüfer stellen in deren Werkstatthallen die gleichen Untersuchungen wie in ihren eigenen Einrichtungen an.


Für die Auto- Motorrad- oder auch Anhängerbesitzer ergibt sich daraus der Vorteil, dass sie keine weiten Wege auf sich nehmen müssen, und sie die Hauptuntersuchung direkt in der Werkstatt ihres Vertrauens vornehmen lassen können, also an einem Ort, wo man sich kennt.

Bußgelder bei abgelaufenem TÜV

Nicht selten vergessen Fahrzeugbesitzer ihr Fahrzeug rechtzeitig für die nächste Hauptuntersuchung anzumelden und lassen den vorgesehenen Kontrolltermin verstreichen.

Wird die Kontrollfrist um weniger als zwei Monate überzogen, droht in der Regel noch kein Bußgeld. Sind es mehr als zwei Monate, wird eine Strafe von 15 Euro fällig, sind es mehr als vier Monate, dann müssen 25 Euro berappt werden. Ist die Frist vor acht Monaten oder noch mehr abgelaufen, dann wird nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern es kann auch einen Punkteeintrag in Flensburg geben.

Im ungünstigsten Fall müssen Fahrzeugbesitzer dann sogar mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nicht nur bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung können die Bußgelder fällig werden, sondern auch wer in eine Verkehrskontrolle der Polizei gerät, kann kostenpflichtig verwarnt werden.

Wie lang die Intervalle zwischen den einzelnen Untersuchungen sind, hängt von der Fahrzeugart und bedingt auch vom Alter der Fahrzeuge ab. Bei einem klassischen PKW etwa liegt der Zeitabstand nach der Erstzulassung bei 36 Monaten, nach der ersten Untersuchung bei jeweils 24 Monaten. Krafträder hingegen müssen von Anfang an alle 24 Monate vorgeführt werden.

Bei Anhängern wiederum beziehen sich die Intervalle auf das zugelassene Gesamtgewicht.

Die unabhängigen Fachleute untersuchen die Fahrzeuge nach bestimmten Kriterien und richten dabei ihr besonderes Augenmerk auf die Bremsen, Räder und Reifen, auf die Lenkung des Fahrzeugs sowie den Zustand des gesamten Rahmens oder der Karosserie.

Ebenfalls werden die Auspuffanlage, die Scheiben, die Spiegel, die Pedalen, die Sitze, die Sicherheitsgurte sowie die elektronischen Sicherheitssysteme genau in Augenschein genommen.

Nicht zuletzt wird ein Blick auf die Ausrüstung geworfen, also beispielsweise ob ein Warndreieck oder ein noch gültiger Verbandkasten mit an Bord sind. Die Prüfer nehmen selbst keine Demontage- oder Reparaturarbeiten vor, sondern erstellen eine Mängelliste, was geändert werden muss.

Klappt das Zusammenspiel mit der Werkstatt vor Ort, dann nehmen sich die Monteure sofort den notwendigen Arbeiten an, und der Kunde bekommt von dem gesamten Prozedere so gut wie nichts mit. Das heißt aber nicht, dass die Kunden keinen Einblick in das Untersuchungsergebnis haben, und auf Wunsch ist es natürlich auch möglich mit den Prüfern direkt zu sprechen und sich das Verfahren sowie die Resultate genauestens erläutern zu lassen. Wer möchte, kann seine Reparaturen nach der Prüfung auch in einer anderen Werkstatt vornehmen lassen. In diesen Fällen muss das Fahrzeug dann allerdings bei einer Nachuntersuchung vorgeführt werden.

Dies bedeutet nicht nur einen zeitlichen Aufwand, sondern kostet zudem noch zusätzliches Geld. Nach getaner Arbeit erhalten die Fahrzeugbesitzer in jedem Fall den Bericht und eine Prüfplakette, auf der mit einem schnellen Blick abgelesen werden kann, wie lange der TÜV noch gültig.

Bei der Abgasuntersuchung wird geprüft, ob die ausgestoßenen Abgase innerhalb der vorgegebenen Überwachungsgrenzen liegen. Hierbei handelt es sich also vor allem um eine Maßnahme, die dem Umweltschutz dient.

Genau wie beim TÜV wird am Ende der Untersuchung ein Prüfbericht ausgestellt, der aufbewahrt werden muss und auf Verlangen an zuständige Personen auszuhändigen ist. Welche Grenzwerte für ein Fahrzeug gelten, hängt von der Fahrzeugart ab, beispielsweise ob ein Auto einen Katalysator besitzt oder einen geregeltem beziehungsweise einen ungeregelten Kat.

Die Abgasuntersuchung wird im Leerlauf sowie im erhöhten Leerlauf vollzogen. Praktisch wird dabei eine Sonde in das Auspuffrohr geführt.